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Definition: Krankenschwestern/Krankenpfleger und Hebammen/Gebu...
Kategorie: Gesundheit
"Krankenschwestern/Krankenpfleger und Hebammen" werden je nach Mitgliedstaat unterschiedlich definiert: BELGIEN: / DÄNEMARK: / DEUTSCHLAND: /Definition existiert! (There is a definition for both) GRIECHENLAND: / SPANIEN: Für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenschwestern/Krankenpfleger: Statistisch erfasst werden alle Personen mit einem Abschluss in Krankenpflege, die in den verschiedenen Berufsverbänden (Colegios Oficiales de Diplomados en Enferemería) gemeldet sind. Außerdem werden die Fachrichtungen Hebamme, Physiotherapeut/in, Laborassistent/in und Radiologieassistent/in erfasst. Dies erfolgt freiwillig. Möglicherweise ist die erhobene Gesamtzahl niedriger als die tatsächliche. So kann es vorkommen, dass beispielsweise eine Hebamme als Krankenschwester, aber nicht als Hebamme gemeldet ist. FRANKREICH: / IRLAND: Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf alle im Nursing Board (An bord Altranais) eingetragenen Krankenschwestern/Krankenpfleger. Nicht alle eingetragenen Krankenschwestern/Krankenpfleger müssen tatsächlich berufstätig sein. ITALIEN: - Für die allgemeine Krankenpflege verantwortliche Krankenschwestern/Krankenpfleger: Dies sind allgemeine Krankenschwestern/Krankenpfleger mit einer mindestens dreijährigen universitären Ausbildung. - Andere Kategorien von Krankenpflegepersonal mit einer Ausbildung, die nicht in den EU-Richtlinien zur Krankenpflege aufgeführt ist: Es gibt Fachkrankenschwestern/Fachkrankenpfleger und Schwesternhelferinnen/Pflegehelfer; - Hebammen: Die Hebammen bilden innerhalb der medizinischen Fachberufe eine eigenständige Gruppe. Sie müssen eine mindestens dreijährige Ausbildung abgeschlossen haben. - Angehörige sonstiger Pflegeberufe: Medizinisch-technisches Personal (Caring technical operators) ist gesondert ausgewiesen. LUXEMBURG: - Für allgemeine Krankenpflege verantwortliche Krankenschwestern/Krankenpfleger: Infirmier (EG-Richtlinie 77/453 und Änderungen). - Hebammen: Sage-femme (EG-Richtlinien zur Hebammentätigkeit) - Fachkrankenschwestern/Fachkrankenpfleger: Für die allgemeine Krankenpflege verantwortliche Krankenschwestern/Krankenpfleger + Spezialisierung (infirmier en anesthésie et réanimation, infirmier en pédiatrie, infirmier psychiatrique, assistant technique medical de chirurgie, infirmier gradué) - andere Kategorien von Krankenpflegepersonal mit einer Ausbildung, die nicht in den EU-Richtlinien zur Krankenpflege aufgeführt ist: Vgl. Fachkrankenschwestern/Fachkrankenpfleger oben; - andere Kategorien von Angehörigen der medizinischen Fachberufe mit Abschlüssen, die nicht in den EG-Richtlinien zur Krankenpflege aufgeführt sind: assistant technique medical de radiologie, assitant technique medical de laboratoire, laborantin, masseur, masseur-kinesitherapuete, assistant d'hygiene social, assitant social,dieticien, ergotherapeute, ortophoniste, orthooptiste, pedagogue curatif, réeducateur en psychomotricité; - Angehörige sonstiger Pflegeberufe: keine offiziellen Abschlüsse, nicht als Kategorie der Gesundheitsberufe anerkannt. (Personen mit einer Qualifikation als "aide à domicile" oder "aide senior" pflegen gesunde Patienten in Heimen und Privatwohnungen oder führen logistische Leistungen aus; sie sind in amtlichen Statistiken jedoch nicht erfasst.) NIEDERLANDE: Hebammen: In den Niederlanden bilden Hebammen/Entbindungshelfer (Verloskundingen) innerhalb der Gesundheitsberufe eine gesonderte Kategorie mit einer eigenständigen Ausbildung. Eine Hebamme hat eine dreijährige Vollzeitausbildung in einer der drei Berufsfachschulen abgeschlossen. Die Patientin benötigt für die Konsultation einer Hebamme keine ärztliche Überweisung. Die Hebamme übernimmt die Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung und Wochenbettbetreuung (für einen Zeitraum von sechs Wochen nach der Geburt). Bei Geburten mit niedrigem oder mittlerem Risiko trägt sie die volle medizinische Verantwortung. Bei zu erwartenden oder tatsächlichen pränatalen Komplikationen wird die Patientin an die stationäre Gynäkologie/Geburtshilfe im Krankenhaus überwiesen. Eine wichtige Funktion der Hebamme ist auch die Beratung bei der Familienplanung. Außerdem leitet sie Frauen, die im Krankenhaus natürlich oder künstlich entbunden haben, bei der häuslichen Säuglingspflege an. Bis zum Ende der 70er Jahre wurden diese Frauen im Niederländischen als Vroedvrouw (Hebamme) bezeichnet. Da die Hebammentätigkeit auch von Männern ausgeübt wird, wurde die niederländische Bezeichnung in Verloskundige geändert. PORTUGAL: Für allgemeine Krankenpflege verantwortliche Krankenschwestern/Krankenpfleger: Krankenschwestern/Krankenpfleger wenden die Konzepte und Prinzipien der Medizin an, indem sie körperlich und seelisch Kranke, Gebärende und Neugeborene betreuen; unterstützen Ärzte bei vorbeugenden und heilenden Behandlungen und leisten in deren Abwesenheit Nothilfe; gewähren Betreuungs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage beruflicher Qualifikationen; betreuen Mütter während und nach der Entbindung und beraten diese bei der Säuglingspflege; leiten Schwesternhelferinnen/Pflegehelfer an und beaufsichtigen eventuell anderes Personal. VEREINIGTES KÖNIGREICH: / FINNLAND: - Für allgemeine Krankenpflege verantwortliche Krankenschwestern/Krankenpfleger: Krankenschwestern/Krankenpfleger, die nach dem 1. Januar 1992 eine Ausbildung begonnen haben und ihr Diplom frühestens im April 1995 erhalten haben; andere Kategorien von Krankenpflegepersonal mit Abschlüssen, die nicht in den EG-Richtlinien zur Krankenpflege aufgeführt sind: Schwesternhelferin/Pflegehelfer, praktische Krankenschwester/praktischer Krankenpfleger, praktische Psychiatrieschwester/praktischer Psychiatriepfleger; - Hebammen: Hebammen mit einer Ausbildung gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, die nach dem 1. Januar 1993 eine Ausbildung begonnen haben und ihr Diplom frühestens im April 1997 erhalten haben; Hebammen mit einer darin nicht aufgeführten Ausbildung: alle anderen Hebammen; - Angehörige sonstiger Pflegeberufe: Sie sind nicht in einem Berufsverband gemeldet und daher statistisch nicht erfasst. SCHWEDEN: Keine Angaben verfügbar. ÖSTERREICH: - Für allgemeine Krankenpflege verantwortliche Krankenschwestern/Krankenpfleger: Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger; - andere Kategorien von Krankenpflegepersonal mit einer Ausbildung, die nicht in den EU-Richtlinien zur Krankenpflege aufgeführt ist: - Hebammen: Hebammen mit Berufszulassung; - Sonstige Pflegeberufe: Pflegehelfer oder Pflegehelferin. ISLAND: In Island werden im Wesentlichen drei Kategorien von Pflegepersonal unterschieden: allgemeine Krankenschwestern/Krankenpfleger, Hebammen und praktische Krankenschwestern/Krankenpfleger Außerdem gibt es Pflegepersonal, das nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, aber an einer Grundausbildung (etwa 60 Stunden) für Hilfsleistungen in der häuslichen Pflege und in Einrichtungen des Gesundheitswesens teilgenommen hat. Statistisch erfasst sind: ausgebildetes Krankenpflegepersonal (allgemeine Krankenschwestern/Krankenpfleger), Hebammen und praktische Krankenschwestern/Krankenpfleger. Die Anzahl der Fachkrankenschwestern/Fachkrankenpfleger ist nicht gesondert ausgewiesen, sondern in der Anzahl der allgemeinen Krankenschwestern/Krankenpfleger enthalten. Zum sonstigen Pflegepersonal liegen keine Angaben vor. NORWEGEN: / SCHWEIZ: /
Quelle:
Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2000, Eurostat
Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2000, Eurostat
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