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Definition: Berufskrankheiten
Kategorie: Lebensbedingungen
In Phase 1 des EODS-Projekts werden neu aufgetretene Fälle im Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2001) sowie ältere Fälle erfasst, die innerhalb des Bezugszeitraums zum Tod der erkrankten Person führen. Ältere Krankheitsfälle, die nicht zum Tod geführt haben, deren Status sich jedoch im Bezugszeitraum geändert hat, werden in Phase 1 fakultativ und versuchsweise erfasst, soweit die Mitgliedstaaten die Möglichkeit dazu haben. Erst in Phase 2 sollen diese Fälle systematischer erfasst werden. Die notwendigen Spezifikationen werden auf der Basis der Evaluierung der Pilotdaten aus der 1. Phase festgelegt. Kriterien für die Einbeziehung von anerkannten Fällen: Alle Fälle von Berufskrankheiten, die auf der Liste der krankheitsspezifischen Einheiten stehen und die den in Anhang A genannten krankheitsspezifischen Kriterien für die Einbeziehung entsprechen. In Phase 1 des EODS-Projekts werden prospektive Daten für den Bezugszeitraum erfasst, d. h. Daten zu den Berufskrankheiten, die im Laufe des Jahres anerkannt werden (erster Bezugszeitraum: 2001). Damit sind alle Fälle eingeschlossen, die im Laufe des Jahres erstmals als Berufskrankheit anerkannt worden sind (erster Bezugszeitraum: 2001), und zwar - als vorübergehende Berufskrankheit, - als dauerhafte Berufskrankheit, - post-mortem. Damit sind alle Fälle ausgenommen, die letztlich nicht als Berufskrankheit anerkannt worden sind, auch wenn die Kosten z. B. für ärztliche Untersuchungen von Einrichtungen des Gesundheits- oder Versicherungssystems übernommen worden sind. In Phase 1 des EODS-Projekts werden auch ältere Fälle erfasst, die schon früher, also vor dem Bezugs-jahr, als vorübergehende oder dauerhafte Berufskrankheit anerkannt worden sind, die im Bezugsjahr zum Tod der erkrankten Person geführt hat (erstes Bezugsjahr: 2001). Nur fakultativ und versuchsweise werden für die Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, in Phase 1 des EODS-Projekts auch ältere Fälle erfasst, bei denen im Bezugszeitraum aus einer vorübergehenden eine dauerhafte Berufskrankheit geworden ist. Das betrifft alle Erkrankungen, die schon früher, also vor dem Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr: 2001), als vorübergehende Berufskrankheit anerkannt worden sind und die jetzt zu einer dauerhaften Behinderung geworden sind. Nur fakultativ und versuchsweise werden für die Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, in Phase 1 des EODS-Projekts ältere Fälle mit dauerhafter Behinderung erfasst (alle Fälle, in denen schon früher, also vor dem Bezugsjahr, eine dauerhafte Behinderung anerkannt worden ist), deren Behinderungsgrad sich im Bezugszeitraum (erstes Bezugsjahr: 2001) geändert hat.
Quelle:
European Occupational Diseases Statistics (EODS), Phase 1 methodology - Eurostat Working Paper, Population and social conditions (Eurostat Arbeitspapier, Themenkreis "Bevölkerung und soziale Bedingungen") 3/2000/E/Nr. XX, Dezember 2000
European Occupational Diseases Statistics (EODS), Phase 1 methodology - Eurostat Working Paper, Population and social conditions (Eurostat Arbeitspapier, Themenkreis "Bevölkerung und soziale Bedingungen") 3/2000/E/Nr. XX, Dezember 2000
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