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Definition: Betriebsaufwendungen für Gebäude und Einrichtungen
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Betriebsaufwendungen für Gebäude und Einrichtungen setzen sich zusammen aus: Aufwendungen für Gebäude einschließlich - Mieten, Zahlungen für Heizung und Strom sowie Instandhaltung und Reparatur, - Zahlungen für Operating-Leasing Aufwendungen für Einrichtungen, einschließlich - Zahlungen für Wartung und Reparatur aller Maschinen (einschließlich Computer und Fahrzeuge) und Mietkosten - Zahlungen für Operating-Leasing für Maschinen
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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