Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Betriebskosten (für Handelsunternehmen)
Kategorie:
Die den Unternehmen im Handel entstehenden Betriebskosten können nach ihrer ökonomischen Funktion wie folgt aufgeschlüsselt werden: - Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand, - Personalaufwendungen, - Vertriebskosten, - Betriebsaufwendungen für Gebäude und Einrichtungen - Sonstige Betriebsaufwendungen.
Quelle:
Eurostat
Eurostat
Erstellt:
Letztes Update: