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Definition: Bruttoaufwendungen für Versicherungsbetrieb
Kategorie: Versicherungsdienstleistungen
Die Bruttoaufwendungen berechnen sich wie folgt: Abschlußaufwendungen zuzüglich Veränderung der abgegrenzten Abschlußaufwendungen zuzüglich Verwaltungsaufwendungen abzüglich erhaltene Provisionen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft und Gewinnbeteiligungen.
Quelle:
Richtlinie 91/674/EWG, Artikel 40 und 41 (Bezug: Artikel 34 derselben Richtlinie).
Richtlinie 91/674/EWG, Artikel 40 und 41 (Bezug: Artikel 34 derselben Richtlinie).
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