Definition: Basisjahr

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Das Basisjahr ist das Jahr, das für die Festlegung des Preisgefüges verwendet wird, nach dem die konstanten Preise errechnet werden. Verschiedene Basisjahre führen zu unterschiedlichen Schätzungen des konstanten Preisniveaus. Die Festlegung des Basisjahrs kann auf zweierlei Weise erfolgen. Bei der ersten, gewöhnlich als Verkettung bezeichnet, werden die für ein bestimmtes Jahr genannten Zahlen als Preise des Vorjahres (Basisjahr) ausgedrückt, und das Basisjahr verändert sich jährlich. Im zweiten Fall, gewöhnlich als feste Basis bezeichnet, werden die Angaben im Hinblick auf ein bestimmtes Jahr (Basisjahr) gemacht und periodisch und regelmäßig über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr (in der Regel fünf Jahre) aktualisiert. Bisher wurde von den meisten Ländern der zweite Ansatz gewählt und das Basisjahr aller fünf Jahre aktualisiert (gewöhnlich werden Jahre gewählt, die mit einer 0 oder 5 enden). Im Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 und System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA) 1993 wird für die relativen Preise allerdings der erste Ansatz empfohlen, da die von einer festen Basis abgeleiteten Zahlen viel von ihrer Bedeutung verlieren, je weiter sich der Zeitraum der Messungen vom Basisjahr entfernt. Bei einer festen Basis sind für ein bestimmtes Jahr echte Vergleiche lediglich mit dem Basisjahr möglich; bei anderen Vergleichen wirken sich auch die Entwicklungen der relativen Preise auf die Entwicklung der konstanten Preise aus.
Quelle:
Handbuch der vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Ausgabe 1999, Eurostat, S. 82
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