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Definition: Erzeugerpreise (Index)
Kategorie: Konjunktur-Statistik
Definition von 2006 Ziel des Erzeugerpreisindex ist es, die monatliche Entwicklung der Transaktionspreise der einzelnen Wirtschaftszweige zu messen. Der inländische Erzeugerpreisindex für einen Wirtschaftszweig misst die durchschnittliche Preisentwicklung für alle aus diesem Wirtschaftszweig hervorgehenden und auf dem Inlandsmarkt verkauften Waren und damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Der exportbezogene Preisindex zeigt die durchschnittliche Preisentwicklung (umgerechnet in Landeswährung) aller aus einem Wirtschaftszweig hervorgehenden und außerhalb des Inlandsmarktes verkauften Waren und damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Zusammen zeigen diese beiden Indizes die durchschnittliche Entwicklung der Preise für alle aus einem Wirtschaftszweig hervorgehenden Waren und damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Wichtig ist, dass alle preisbestimmenden Merkmale des Produkts berücksichtigt werden, z. B. Menge der verkauften Einheiten, durchgeführte Transporte, Rabatte, Kundendienstbedingungen, Garantiebedingungen, Bestimmungsort. Die Spezifikation muss so aussehen, dass die Beobachtungseinheit in späteren Bezugszeiträumen in der Lage ist, das Produkt eindeutig zu identifizieren und den entsprechenden Preis je Mengeneinheit zu nennen. Für die Definition von Preisen gelten folgende Regeln: - Der entsprechende Preis ist der Herstellungspreis ohne Mehrwertsteuer und ähnliche absetzbare, direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern sowie ohne alle Steuern und Abgaben, die auf die von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen erhoben werden, jedoch zuzüglich eventueller vom Erzeuger empfangener Gütersubventionen. - Wenn die Transportkosten inbegriffen sind, sollte dies aus der Produktspezifikation hervorgehen. - Um die tatsächliche Preisentwicklung aufzuzeigen, sollte nicht der Listenpreis, sondern der echte Transaktionspreis verwendet werden. - Der Erzeugerpreisindex sollte Qualitätsänderungen bei Produkten berücksichtigen. - Der in einem Zeitraum t erhobene Preis sollte sich auf Aufträge beziehen, die während des Zeitraums t eingegangen sind (Zeitpunkt des Auftrags), und nicht auf den Zeitpunkt, zu dem die Waren das Werk verlassen. - Erzeugerpreise zum Zweck des Exports sollten die Preissituation an der Ausfuhrgrenze wiedergeben (fob, free on board). Der Index sollte grundsätzlich den Durchschnittspreis während des Bezugszeitraums abbilden. In der Praxis können sich die tatsächlich erhobenen Preisinformationen auf einen bestimmten Tag in der Mitte des Bezugszeitraums beziehen, der als repräsentativer Wert für den Bezugszeitraum bestimmt werden sollte. Bei Produkten mit signifikanten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die bekanntermaßen zumindest gelegentlich Preisschwankungen ausgesetzt sind, ist es wichtig, dass der Index tatsächlich die Durchschnittspreise abbildet. Bau Die Erzeugerpreise im Baugewerbe können als Näherungswerte für die Baukosten verwendet werden. Sie messen nur die Entwicklung für Wohngebäude, nicht aber für Wohngebäude für Gemeinschaften und gewerbliche Gebäude. Ebenfalls nicht gemessen werden Grundstückspreise und Honorare für Architekten und andere Gebühren. Erzeugerpreise zeigen die Entwicklung der Preise, die der Endabnehmer der Herstellungsfirma zahlt. Sie zeigen daher nicht nur Veränderungen in den Preisen für den Faktoreinsatz im Bauverlauf, sondern auch Änderungen in der Produktivität und in den Gewinnspannen. Außerdem besteht eine zeitliche Differenz zwischen den Erzeugerpreisen und den entsprechenden Baukosten. Dienstleistungen Für die Erzeugerpreise von Dienstleistungen gilt die gleiche Definition, mit folgenden Ausnahmen: - Erzeugerpreise für Dienstleistungen geben die Preisentwicklung von Dienstleistungen für Unternehmen oder Vertreter von Unternehmen wieder. - Der Bezugszeitraum ist vierteljährlich. - Es werden Dienstleistungen auf dem Inlandsmarkt und auf dem Auslandsmarkt erfasst. - Die entsprechende Messgröße ist der Transaktionspreis, der die vom Erzeuger erzielten Einnahmen für die tatsächlich an die Kunden verkauften Erzeugnisse angibt. Skonti, Rabatte, Aufschläge usw. für die Kunden sollten berücksichtigt werden. Da der Preis die Einnahmen des Erzeugers widerspiegelt, sollten die Preise ohne Gütersteuern, jedoch zuzüglich eventueller vom Erzeuger empfangener Gütersubventionen angegeben werden. Der Preis sollte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verbucht werden. Wenn sich die Erbringung der Leistung über mehrere Zeiträume erstreckt, sind entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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