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Definition: Erzeugerpreise des Inlandmarkts - Erzeugerpreise d...
Kategorie: Konjunktur-Statistik
Definition von 2006 Die Ziele und Merkmale der Indizes für die Variable 310 (Erzeugerpreise) gelten auch für die Indizes für die Unterscheidung zwischen Erzeugerpreisen des In- und des Auslandsmarkts. Die Indizes der inländischen und der exportbezogenen Preise machen es erforderlich, dass je nach dem Bestimmungsort der Produkte getrennte Erzeugerpreisindizes erstellt werden. Für den Bestimmungsort ist der Sitz des Partners maßgeblich, der das Produkt bestellt oder gekauft hat. Der Inlandsmarkt definiert sich dadurch, dass die jeweiligen Partner ihren Sitz auf demselben Hoheitsgebiet haben wie die Beobachtungseinheit. Die Erzeugerpreise für den Auslandsmarkt werden weiter untergliedert in Erzeugerpreise für Versendungen in Länder der Eurozone (312z) und sonstige Erzeugerpreise (312x).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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