Definition: Erzeugnisvorräte

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die Erzeugnisvorräte (Outputvorräte) bestehen aus Vorräten an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen eigener Produktion. Sie werden bei der Berechnung der Produktion berücksichtigt, d.h. in den entsprechenden Spalten der Tabellen 1 und 2 verbucht. Die Vorräte bei den Produzenten umfassen:
- aus dem Wirtschaftsbereich hervorgegangene Fertigerzeugnisse: Waren, die  vor ihrer Bestimmung zu anderen wirtschaftlichen Zwecken ? die Produzenten nicht beabsichtigen weiter zu verarbeiten. Im Falle der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft zählen hierzu pflanzliche Erzeugnisse, Olivenöl, Traubenmost, tierische Erzeugnisse, Holz und sonstige forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie die nichtlandwirtschaftlichen (nichtforstwirtschaftlichen) Waren, die im Rahmen von nicht trennbaren Nebentätigkeiten erzeugt wurden;
- unfertige Erzeugnisse: die noch nicht abgeschlossene Produktion. Für die LGR zählen hierzu Wein, zur Schlachtung bestimmtes Vieh, sämtliches Junggeflügel und sonstiges Geflügel (einschließlich Zuchtgeflügel) und die übrigen Tiere, mit Ausnahme des Anlageviehs. Es ist zu beachten, daß im Wachstum befindliche Kulturen (wie Getreide auf dem Halm; vgl. Ziffer 2.06.4.) sowie Holz auf dem Stamm (im Falle der gleichmäßigen Entwicklung der Bestände, vgl. Ziffer 2.06.13.) im Rahmen jährlicher Gesamtrechnungen nicht als Vorräte an unfertigen Erzeugnissen gelten.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
Letztes Update: