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Definition: Heimarbeiter
Kategorie: SNA 1993
Ein Heimarbeiter ist eine Person, die sich im Rahmen einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit einem bestimmten Unternehmen bereit erklärt, für das Unternehmen zu arbeiten oder ihm eine bestimmte Menge von Waren oder Dienstleistungen zu liefern, die ihren Arbeitsplatz jedoch nicht in einer der fachlichen örtlichen Einheiten hat, aus denen das Unternehmen besteht. Das Unternehmen kontrolliert die Arbeitszeit eines Heimarbeiters nicht und übernimmt keine Verantwortung für dessen Arbeitsbedingungen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 7.26, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 7.26, Vereinte Nationen, New York, 1993
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