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Definition: Beengte Wohnverhältnisse
Kategorie: Sozialstatistik
Als unter beengten Wohnverhältnissen lebend gelten Haushalte mit mehr als einer Person pro Raum (siehe Definition eines Raums).
Quelle:
European Community Household Panel (ECHP), Ausgabe 1999
European Community Household Panel (ECHP), Ausgabe 1999
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