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Definition: Eigenkonsum
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Hierzu zählen: (i) die von den landwirtschaftlichen Haushalten verbrauchten Erzeugnisse aus eigener Produktion; (ii) die in der landwirtschaftlichen Einheit (Betrieb) produzierten und als Naturallohn für die im Betrieb beschäftigten Arbeitskräfte bzw. als Tauschobjekt für andere Güter verwendeten Erzeugnisse. Von der landwirtschaftlichen Einheit in trennbarer Weise (d.h. Tätigkeiten, aus denen eine nichtlandwirtschaftliche örtliche FE hervorgeht) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die von den Landwirtehaushalten verbraucht werden, werden bei der Produktion der Wirtschaftsbereiche "Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung" des Unterabschnitts DA der NACE Rev. 1 als Eigenkonsum erfaßt. Sind hingegen die von den landwirtschaftlichen Haushalten verbrauchten Agrarerzeugnisse in nicht trennbarer Weise verarbeitet worden (d.h. als Produkt nicht trennbarer nichtlandwirtschaftlicher Verarbeitungstätigkeiten), so werden sie als Eigenkonsum an diesen Tätigkeiten (vgl. Ziffer 2.29.3.) verbucht und in den Produktionswert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs einbezogen. Der unterstellte Mietwert der eigengenutzten Wohnung bzw. des eigengenutzen Wohnhauses erscheint nicht hier, sondern wird im Bereich "Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen" (Klasse 70.20 der NACE Rev. 1) ausgewiesen. Das Vermieten von Wohnungen ist eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit, die stets als von den landwirtschaftlichen Tätigkeiten trennbar erachtet wird.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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