Definition: Eigengenutzte Ferienwohnungen/-häuser

Kategorie: Tourismus

Dazu gehören Zweitwohnungen/Appartements, Villen, Häuser, Chalets und sonstige Unterkünfte, die von Gästen genutzt werden, die Mitglieder des Eigentümerhaushalts sind. Hierzu zählen auch Timesharing-Unterkünfte (mit mehreren Anteilseignern).
Quelle:
Methodological manual on the design and implementation of surveys on inbound tourism, Appendix A, Classification and Glossary
Erstellt:
Letztes Update: