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Definition: Eigengenutzte Ferienwohnungen/-häuser
Kategorie: Tourismus
Dazu gehören Zweitwohnungen/Appartements, Villen, Häuser, Chalets und sonstige Unterkünfte, die von Gästen genutzt werden, die Mitglieder des Eigentümerhaushalts sind. Hierzu zählen auch Timesharing-Unterkünfte (mit mehreren Anteilseignern).
Quelle:
Methodological manual on the design and implementation of surveys on inbound tourism, Appendix A, Classification and Glossary
Methodological manual on the design and implementation of surveys on inbound tourism, Appendix A, Classification and Glossary
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