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Definition: Beteiligungsquoten
Kategorie: Unternehmensregister
Beteiligungsquoten werden - wie nachfolgend illustriert - dadurch ermittelt, dass man die Eigentümerketten zurückverfolgt und direkte wie indirekte Beteiligungsverhältnisse berücksichtigt, ohne sich auf das Wirtschaftsgebiet eines Landes zu beschränken: Wenn Unternehmen A zu 70 % an Unternehmen B beteiligt ist und B zu 60 % an Unternehmen C, hält A an C eine Beteiligung von 70 % x 60 % = 42 %. Wenn die Unternehmen B1 und B2 zu 20 % bzw. 35 % an Unternehmen C beteiligt sind und wenn Unternehmen A zu 100 % an B1 und zu 80 % an B2 beteiligt ist, hält A an C eine Beteiligung von 100 % x 20 % + 80 % x 35 % = 48 %. Wenn die Beteiligungsquoten den Anteil der Dividenden zum Ausdruck bringen sollen, die einem Unternehmen von einem anderen Unternehmen zufließen, sollten bei der Berechnung nicht die stimmberechtigten Aktien, sondern die Gesamtheit der gehaltenen Aktien zugrunde gelegt werden. Sollen sie aber den "Grad der Beherrschung" eines Unternehmens durch ein anderes zum Ausdruck bringen, sind die stimmberechtigten Aktien als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.
Quelle:
Eurostat, "Business registers. Recommendations manual", Methodologies and Working Papers, Publications Office of the European Union, Luxembourg, 2010
Eurostat, "Business registers. Recommendations manual", Methodologies and Working Papers, Publications Office of the European Union, Luxembourg, 2010
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