Definition: Muttergesellschaft

Kategorie: SNA 1993

Eine Muttergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer anderen Kapitalgesellschaft kontrolliert oder Anteilseigner einer anderen Kapitalgesellschaft ist und das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsgremiums dieser Kapitalgesellschaft zu benennen oder abzusetzen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 4.32 und 4.33, Vereinte Nationen, New York, 1993
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