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Definition: Muttergesellschaft
Kategorie: SNA 1993
Eine Muttergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer anderen Kapitalgesellschaft kontrolliert oder Anteilseigner einer anderen Kapitalgesellschaft ist und das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsgremiums dieser Kapitalgesellschaft zu benennen oder abzusetzen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 4.32 und 4.33, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 4.32 und 4.33, Vereinte Nationen, New York, 1993
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