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Definition: Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf...
Kategorie: Forschung und Entwicklung
Der Patent Cooperation Treaty (PCT = Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens) sieht eine internationale Patentanmeldung vor, die in jedem der in der Anmeldung genannten Vertragsstaaten die gleiche Wirkung hat wie eine nationale Anmeldung. Die Patente werden jedoch nach wie vor auf nationaler Ebene erteilt. Das PCT-System ist mithin den nationalen Systemen und dem europäischen System übergeordnet. Bei einer PCT-Anmeldung kann der Anmelder entweder ein Land oder ein regionales Patentamt (z. B. das Europäische Patentamt) angeben. Mit diesen sogenannten Euro-PCT-Anmeldungen kann dann Patentschutz in mehreren europäischen Ländern beantragt werden. Eine auf dem Euro-PCT-Weg eingereichte Patentanmeldung durchläuft zwei Phasen, die internationale und die regionale (europäische) Phase. Während der internationalen Phase wird eine Recherche durchgeführt, und auf Ersuchen des Anmelders kann eine vorläufige Prüfung erfolgen. Achtzehn Monate nach dem Prioritätsdatum (dem Datum der ersten Einreichung) wird die Anmeldung veröffentlicht, und zwei oder drei Jahre nach dem Prioritätsdatum (in den meisten Fällen bereits nach ein bis zwei Jahren) tritt die Meldung, sofern sie nicht zurückgezogen wurde, in die regionale (europäische) Phase ein. Hier werden nun die Formalrecherche und eine Sachprüfung durchgeführt, an deren Ende entweder die Erteilung des Patents, die Patentversagung oder die Rücknahme der Anmeldung durch den Antragsteller steht.
Quelle:
Forschung und Entwicklung, Jährliche Statistiken, 1999, Eurostat
Forschung und Entwicklung, Jährliche Statistiken, 1999, Eurostat
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