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Definition: Zahlungen an Unterauftragnehmer
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Zahlungen an Unterauftragnehmer sind Zahlungen der Einheit an Dritte als Gegenleistung für Waren und industrielle Dienstleistungen, die im Rahmen einer wie folgt definierten Zulieferbeziehung bereitgestellt werden: Zwischen zwei Unternehmen besteht immer dann eine Zulieferbeziehung, wenn die Bedingungen A und B gleichzeitig erfüllt sind: A. Das als Abnehmer auftretende Unternehmen, der sogenannte Auftraggeber, ist insofern am Entwurf des Produkts beteiligt, als es dem als Lieferant auftretenden Unternehmen, dem sogenannten Auftragnehmer oder Zulieferer, alle oder einen Teil der technischen Spezifikationen für das in Auftrag gegebene Produkt vorgibt und/oder ihm das Ausgangsmaterial liefert. B. Das als Abnehmer auftretende Unternehmen verkauft das in Auftrag gegebene Produkt entweder als solches oder als Teil eines anderen Produkts und übernimmt die Gewährleistungspflicht für das Produkt. Anmerkungen: Die alleinige Vorgabe einer Farbe, Größe oder Katalognummer ist keine technische Spezifikation. Die Fertigung nach Maß alleine bedeutet noch nicht, daß eine Zulieferbeziehung vorliegt.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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