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Definition: Binationaler Kongress
Kategorie: Tourismus
Definition: Ein Kongress gilt als binational, wenn die Zahl der Teilnehmer aus einem anderen Land über einer bestimmten Schwelle liegt. Diese Schwelle wird erreicht, wenn mindestens 80 % der Teilnehmer aus diesem anderen Land stammen. Erläuterungen: · Kongresse mit Teilnehmern aus drei oder mehr Ländern gelten als international. · Sitzungen außerhalb des Festlands gehören ebenfalls in diese Kategorie. Kriterium 2: geografisches Rotationssystem (nach einem Vorschlag der ICCA). Definition: Ein Kongress gilt als international, wenn er im Rotationssystem in mehr als zwei Ländern abgehalten wird. Kategorien: · Weltweit. · Europäische Tagungen. · Europa-Nordamerika. · Asien/Pazifik. · Französischsprachige Länder. · Usw. Erläuterungen: Die räumliche Geltung eines Kongresses lässt sich auch an seinem "geografischen Rotationsbereich" messen; d. h. an dem Ort, an dem die Tagung stattfinden könnte. Es gibt Tagungen, die überall in der Welt stattfinden können. Bei anderen kommt beispielsweise nur Europa in Frage. Weitere Beispiele: Europa-Nordamerika; Asien/Pazifik; französischsprachige Länder usw. Viele Tagungen sind ortsgebunden und finden immer an demselben Ort statt. Diese Unterteilung ist nur bei regelmäßig stattfindenden Tagungen sinnvoll.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 55
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 55
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