Definition: Binationaler Kongress

Kategorie: Tourismus

Definition:

Ein Kongress gilt als binational, wenn die Zahl der Teilnehmer aus einem anderen Land über einer bestimmten Schwelle liegt. Diese Schwelle wird erreicht, wenn mindestens 80 % der Teilnehmer aus diesem anderen Land stammen.

Erläuterungen:

· Kongresse mit Teilnehmern aus drei oder mehr Ländern gelten als international.

· Sitzungen außerhalb des Festlands gehören ebenfalls in diese Kategorie.


 Kriterium 2: geografisches Rotationssystem (nach einem Vorschlag der ICCA).

Definition:

Ein Kongress gilt als international, wenn er im Rotationssystem in mehr als zwei Ländern abgehalten wird.

Kategorien:

· Weltweit.
· Europäische Tagungen.
· Europa-Nordamerika.
· Asien/Pazifik.
· Französischsprachige Länder.
· Usw.

Erläuterungen:

Die räumliche Geltung eines Kongresses lässt sich auch an seinem "geografischen Rotationsbereich" messen; d. h. an dem Ort, an dem die Tagung stattfinden könnte. Es gibt Tagungen, die überall in der Welt stattfinden können. Bei anderen kommt beispielsweise nur Europa in Frage. Weitere Beispiele:
 
Europa-Nordamerika; Asien/Pazifik; französischsprachige Länder usw. Viele Tagungen sind ortsgebunden und finden immer an demselben Ort statt. Diese Unterteilung ist nur bei regelmäßig stattfindenden Tagungen sinnvoll.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 55
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