Definition: Vorübergehend entlassen

Kategorie: Sozialstatistik

Als vorübergehend entlassen eingestuft wird eine Person, deren schriftlicher oder mündlicher Arbeitsvertrag bzw. deren Tätigkeit vom Arbeitgeber für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum ausgesetzt wurde, nach dessen Ablauf der Arbeitnehmer einen berechtigten Anspruch darauf hat bzw. erwarten kann, die Tätigkeit bei dem bisherigen Arbeitgeber wieder aufzunehmen. Diese Gruppe der Bevölkerung gilt nie als erwerbstätig. Diese Personen gelten als arbeitslos, wenn sie sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeit bemüht haben und verfügbar sind, um innerhalb von zwei Wochen eine Stelle anzutreten; ansonsten werden sie als nichterwerbstätig eingestuft.
Quelle:
Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 69
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