Definition: Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultu...

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Freizeit bei denen Transaktionen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden stattfinden, untergliedern sich in zwei Kategorien: i) audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen und ii) sonstige Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Freizeit. Die erstgenannte Kategorie umfasst Dienstleistungen und damit verbundene Gebühren im Zusammenhang mit der Produktion von Kinofilmen, Radio- und Fernsehprogrammen und Musikaufzeichnungen. Hierzu gehören Mietzahlungen und -einnahmen, die Honorare gebietsansässiger Schauspieler, Regisseure, Produzenten usw. für Produktionen im Ausland sowie Gebühren für an die Medien übertragene Verbreitungsrechte für eine begrenzte Zahl von Aufführungen in bestimmten Gebieten. Die zweite Kategorie umfasst sonstige Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Freizeit, etwa Dienstleistungen von Museen, Büchereien und Archiven sowie im Zusammenhang mit sonstigen Kultur-, Sport- und Unterhaltungsaktivitäten. Hierzu gehören ebenfalls Gebühren für Dienstleistungen - auch für Fernkurse -, die im Ausland von Lehrern oder Ärzten erbracht werden.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Erstellt:
Letztes Update: