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Definition: Beladeort
Kategorie: Verkehr
Ort, an dem die Güter auf: -ein Eisenbahnfahrzeug verladen werden. -ein Straßengüterfahrzeug geladen werden oder an dem die Zugmaschine gewechselt wird. -ein Güterbinnenschiff geladen oder an dem Schubschlepper oder Schlepper gewechselt wurden. Anmerkung: 1)Direktes Umladen von einem Eisenbahnfahrzeug auf ein anderes und Wechseln des Triebfahrzeugs gelten nicht als Entladen/Verladen. Werden die Güter jedoch von einem Eisenbahnfahrzeug entladen, auf ein anderes Verkehrsmittel geladen und dann wieder auf ein anderes Eisenbahnfahrzeug geladen, so wird dies als Entladen vom ersten Eisenbahnfahrzeug mit anschließender Beladung des zweiten Eisenbahnfahrzeugs betrachtet.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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