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Definition: Entladeort
Kategorie: Verkehr
Ort, an dem die Güter: -nach der Beförderung von einem Eisenbahnfahrzeug abgeladen werden. -von einem Straßengüterfahrzeug entladen werden oder an dem die Zugmaschine gewechselt wird. -von einem Güterbinnenschiff abgeladen oder an dem Schubschlepper oder Schlepper gewechselt wurden. Anmerkung: 1)Direktes Umladen von einem Eisenbahnfahrzeug auf ein anderes und Wechseln des Triebfahrzeugs gelten nicht als Entladen/Verladen. Werden die Güter jedoch von einem Eisenbahnfahrzeug entladen, auf ein anderes Verkehrsmittel geladen und dann wieder auf ein anderes Eisenbahnfahrzeug geladen, so wird dies als Entladen vom ersten Eisenbahnfahrzeug mit anschließender Beladung des zweiten Eisenbahnfahrzeugs betrachtet.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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