Definition: Kopfsteuer

Kategorie: SNA 1993

Kopfsteuern sind Steuern, die in Form von Geldbeträgen je Erwachsenen oder je Haushalt erhoben werden, und zwar unabhängig von deren tatsächlichem oder vermutlichem Einkommen oder Vermögen. Kopfsteuern gehören zu den "Übrigen direkten Steuern und Abgaben".
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 8.54, Vereinte Nationen, New York, 1993
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