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Definition: Zusätzliche Prämien
Kategorie: SNA 1993
Der Wert der von den Versicherungsnehmern oder Leistungsempfängern gezahlten zusätzlichen Prämien oder Beiträge ist gleich dem gesamten Einkommen der Versicherungsgesellschaften oder Pensionsfonds aus der Anlage ihrer versicherungstechnischen oder Pensionsrückstellungen. Auch wenn es sich bei dem Einkommen der Versicherungsgesellschaften u. U. nicht ausschließlich um Vermögenseinkommen handelt, wird es, wenn es den Versicherungsnehmern zugerechnet wird, doch vollständig als solches behandelt und als "Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen" ausgewiesen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 22, Anhang IV, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 22, Anhang IV, Vereinte Nationen, New York, 1993
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