Definition: Haupttransaktionspartner

Kategorie: SNA 1993

Wird eine Transaktion im Namen einer anderen Einheit vorgenommen, wird sie ausschließlich in den Konten des Haupttransaktionspartners gebucht, wobei allerdings dem Intermediär eine gewisse Dienstleistungsproduktion zugerechnet werden kann. Z. B. werden Käufe eines Handelsvertreters im Auftrag und für Rechnung eines Dritten unmittelbar diesem Dritten zugerechnet, während in den Konten des Vertreters lediglich das Entgelt erscheint, das dem Haupttransaktionspartner für geleistete Vermittlungsdienste berechnet wurde.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 3.31 und 3.32, Vereinte Nationen, New York, 1993
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