Definition: Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen (von...

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Das Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen entspricht den gesamten Primäreinkommen aus der Anlage versicherungstechnischer Rückstellungen von Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (vgl. ESVG 95, 4.68.). Diese versicherungstechnischen Rückstellungen werden als Forderungen der Versicherungsnehmer behandelt. Das ESVG 95 sieht vor, daß diese versicherungstechnischen Rückstellungen bei der Berechnung des Unternehmenseinkommens als Aufkommen in die Einkommen aus der Anlage der versicherungstechnischen Rückstellungen eingehen. Diese Einkommen werden den Versicherungsnehmern über die Position "Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen" zugewiesen. Letztere werden als an die Versicherungsgesellschaften in Form zusätzlicher Prämien zurückgezahlt betrachtet, da in der Praxis diese Einkommen bei den Versicherungsgesellschaften verbleiben (vgl. ESVG 95, 4.69.).
Dieses Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen geht nicht in die LGR oder die FGR ein. Tatsächlich sollte ein aussagekräftiger Maßstab für das Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit:
· sämtliche Stromgrößen im Zusammenhang mit Schadensversicherungen einschließen (Wert der Dienstleistung, Einkommen aus Versicherungsverträgen, Nettoprämien sowie Versicherungsleistungen): In diesem Fall ergibt sich das gemessene Einkommen nach Beschreibung all dieser Umverteilungstransaktionen (zwischen dem Versicherungsvertragsinhaber und den Versicherungsunternehmen sowie zwischen den Zeiträumen), die mit der Schadenversicherung in Zusammenhang stehen; oder
· nur den Wert der Dienstleistung (die definitiv vom Versicherungsunternehmen bezogen wurde) (vgl. 2.48. (g)) berücksichtigen: In diesem Fall ergibt sich das gemessene Einkommen vor Beschreibung all dieser Umverteilungstransaktionen.
Die LGR und FGR haben sich für die zweite Lösung entschieden.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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