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Definition: Käufe von Energie, aufgeschlüsselt nach Produkt
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Käufe von Energieprodukten können wie folgt aufgeschlüsselt werden: - Einkauf von Steinkohle (1000 t) - Einkauf von Koks (1000 t) - Einkauf von Briketts (1000 t) - Einkauf von Gasöl (1000 t) - Einkauf von schwerem Heizöl (1000 t) - Einkauf von anderen Erdölerzeugnissen (1000 t) - Einkauf von Erdgas (GJ) - Einkauf von hergestelltem Gas (GJ) - Einkauf von regenerativen Energiequellen (GJ) - Einkauf von Wärme (GJ) - Einkauf von Strom (MW)
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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