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Definition: Käufe von Energieprodukten (Wert)
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Unter diese Variable sind nur die Käufe von Energieprodukten während des Berichtszeitraums aufzuführen, die zur Nutzung als Brennstoff bestimmt sind. Energieprodukte, die als Rohstoffe oder zum Wiederverkauf ohne Be- und Verarbeitung erworben werden, fallen nicht in diese Rubrik. Das Merkmal soll nur wertmäßig angegeben werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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