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Definition: Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederver...
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Dabei handelt es sich um Käufe von Waren und Dienstleistungen, die ohne weitere Be- oder Verarbeitung zum Wiederverkauf an Dritte bestimmt sind. Darin enthalten sind auch Dienstleistungen, die von Dienstleistungsanbietern in Rechnung gestellt werden, d. h. von Unternehmen, deren Umsatz sich nicht nur aus Vertreterprovisionen für eine Dienstleistung (wie z. B. bei Immobilienmaklern), sondern auch aus den tatsächlichen Aufwendungen für die Dienstleistung zusammensetzt, z. B. Käufe von Transportleistungen durch Reisebüros. Waren und Dienstleistungen, die an Dritte auf Provisionsbasis verkauft werden, sind nicht erfaßt, da diese Waren vom Vermittler, der die Provision erhält, weder gekauft noch verkauft werden. Dienstleistungen zum Wiederverkauf sind das Ergebnis von Dienstleistungstätigkeiten, Nutzungsrechte für vorher festgelegte Dienstleistungen oder physische Unterstützung für Dienstleistungen. Die Käufe von zum Wiederverkauf in gleicher Form bestimmten Waren und Dienstleistungen werden zu Anschaffungspreisen bewertet, abzüglich der absetzbaren MwSt und anderer absetzbarer Steuern, die direkt mit dem Umsatz verbunden sind. Alle anderen Steuern und Abgaben auf die Produkte werden daher vom Wert der Waren- und Dienstleistungskäufe nicht abgezogen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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