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Definition: Kaufkraftparität
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Kaufkraftparität (KKP) ist eine Währungs-Umrechnungsgröße, mit der in einer nationalen Währung ausgedrückte volkswirtschaftliche Indikatoren in eine künstliche gemeinsame Währung umgerechnet werden, die der Kaufkraft der einzelnen nationalen Währungen entspricht. Mit anderen Worten: Bei der KKP handelt es sich sowohl um einen Preisbereinigungsfaktor (Deflator) als auch um eine Währungsumrechnung. Sie eliminiert die Unterschiede im Preisniveau zwischen den einzelnen Ländern durch Umwandlung in eine künstliche gemeinsame Währung, als Kaufkraftstandard (KKS) bezeichnet.
Quelle:
Arbeitsgruppe Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (Input-Output-Tabellen, Gemeinschaftskonten, Finanzierungskonten)
Arbeitsgruppe Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (Input-Output-Tabellen, Gemeinschaftskonten, Finanzierungskonten)
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