Definition: Kaufkraftstandard

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Kaufkraftstandard (KKS) steht für die künstliche gemeinsame Referenzwährungseinheit, die in der Europäischen Union verwendet wird, um das Volumen der wirtschaftlichen Aggregate zum Zwecke räumlicher Vergleiche so auszudrücken, dass Preisunterschiede zwischen den Ländern eliminiert werden. Aggregate des Wirtschaftsvolumens in KKS werden erhalten, indem der Originalwert in nationalen Währungseinheiten durch die jeweilige KKS dividiert wird. Für 1 KKS kann man somit die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen in allen Ländern erwerben, während unterschiedliche Beträge der nationalen Währungseinheiten benötigt werden, um je nach dem Preisniveau die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen in den einzelnen Ländern zu erwerben.
Quelle:
Arbeitsgruppe Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (Input-Output-Tabellen, Gemeinschaftskonten, Finanzierungskonten)
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