Definition: Eisenbahnfahrzeug ausgestiegener Fahrgast

Kategorie: Verkehr

Fahrgast, der ein Eisenbahnfahrzeug verläßt, nachdem er befördert wurde.

Anmerkung: Das Wechseln von einem Eisenbahnfahrzeug in ein anderes gilt nicht als Aussteigen, selbst wenn der Fahrgast während der Reise in einen anderen Zug umsteigt.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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