Definition: Eisenbahnfahrzeug

Kategorie: Verkehr

Sich ausschließlich auf Schienen bewegendes Transportmittel mit Eigenantrieb (Lokomotiven und Triebwagen) oder von anderen Fahrzeugen fortbewegt (Personen-, Bei-, Gepäck- und Güterwagen).

Anmerkung: Folgende Fahrzeuge werden in der Statistik für die Haupteisenbahnunternehmen erfaßt:

a) Alle Eisenbahnfahrzeuge, die dem Haupteisenbahnunternehmen gehören, von ihm gemietet sind und ihm tatsächlich zur Verfügung stehen, einschließlich derjenigen, die sich in Reparatur befinden oder vor der Reparatur stehen, die in betriebsbereitem oder nicht betriebsbereitem Zustand gelagert werden sowie ausländische Fahrzeuge, die dem Netz zur Verfügung stehen und Fahrzeuge, die sich vorübergehend im normalen Auslandsverkehr befinden oder im Netz sekundärer Eisenbahnunternehmen verkehren.

b) Eisenbahnwagen von Privateigentümern, d.h. solche, die nicht dem Haupteisenbahnunternehmen gehören, jedoch auf dieses zugelassen und dazu berechtigt sind, unter bestimmten Bedingungen unter dessen Namen betrieben zu werden, sowie Eisenbahnwagen, die vom Eisenbahnunternehmen an Privatpersonen vermietet sind und von ihnen als Privatwagen betrieben werden.

Die Statistik für ein Haupteisenbahnunternehmen schließt die Fahrzeuge aus, die nicht zur Verfügung stehen, d. h.:

a) Ausländische Fahrzeuge oder Fahrzeuge sekundärer Eisenbahnunternehmen, die im Rahmen des Normalbetriebs zeitweise auf Strecken des Haupteisenbahnunternehmens verkehren.

b) Fahrzeuge, die an andere Eisenbahnunternehmen vermietet sind oder diesen anderweitig zur Verfügung stehen.

c) Fahrzeuge, die ausschließlich für Dienstfahrten vorgesehen sind oder verkauft, ausgeschlachtet oder verschrottet werden sollen.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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