Definition: Betonung des Haupttransaktionspartners

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Wird eine Transaktion im Namen einer anderen Einheit vorgenommen, wird sie ausschließlich in den Konten des Haupttransaktionspartners gebucht. Generell sollte man nicht über diesen Grundsatz hinausgehen und z. B. nicht versuchen, Steuern oder Subventionen mit Hilfe von Annahmen der letztlich belasteten oder begünstigten Einheit zuzurechnen.
Quelle:
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [1.41]
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