Definition: Baugenehmigungen: Quadratmeter Nutzfläche oder alt...

Kategorie: Konjunktur-Statistik

Definition von 2006

Das Ziel des Baugenehmigungsindex zur Nutzfläche ist es, die zukünftige Entwicklung der Bautätigkeit im Hinblick auf das Volumen aufzuzeigen.

Eine Baugenehmigung ist die Genehmigung, die Arbeiten an einem Bauprojekt aufzunehmen. Damit ist sie die letzte behördliche Genehmigungsstufe vor dem Baubeginn.

Ein auf solchen Genehmigungen basierender Index sollte gute Hinweise auf die Arbeitsauslastung der Bauindustrie in der nahen Zukunft liefern, obgleich dies möglicherweise nicht der Fall ist, wenn ein großer Anteil der Genehmigungen nicht genutzt wird oder wenn zwischen der Erteilung der Genehmigung und dem Baubeginn viel Zeit verstreicht.

Dieser Index wird erstellt anhand der Quadratmeterzahl der Nutzfläche von Gebäuden, für die Baugenehmigungen erteilt worden sind. Die Nutzfläche (1) eines Gebäudes wird gemessen innerhalb der Außenwände ohne:

- Konstruktionsflächen (z. B. Flächen der begrenzenden Bauteile, der Stützen, Pfeiler, Säulen, Schächte, Schornsteine),
- Funktionsflächen im Sinne von Nebennutzung (z. B. Flächen von Heizungs- und Klimaanlagen oder Anlagen zur Stromerzeugung),
- Verkehrsflächen (z. B. Flächen von Treppenräumen, Fahrstühlen, Rolltreppen).

Der zu Wohnzwecken genutzte Teil der Gesamtnutzfläche eines Gebäudes umfasst die Fläche, die auf Küchen, Wohn-, Schlaf- und Nebenräume sowie von den Inhabern der Wohneinheiten genutzte Keller- und Gemeinschaftsräume entfällt.

Andere Größenmaße sind gemäß Anhang B, Buchstabe c Ziffer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 zulässig, sofern sie in dem betreffenden Mitgliedstaat in eindeutiger und kontinuierlicher Weise verwendet werden.

Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 bezieht sich auf die CC-Klassifikation, in der Baugenehmigungen für verschiedene Gebäudetypen spezifiziert werden. Die Kategorie "andere Gebäude" der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 schließt die folgenden Kategorien der CC-Klassifikation ein:

- Hotels und ähnliche Gebäude,
- Groß- und Einzelhandelsgebäude,
- Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens,
- Industrie- und Lagergebäude,
- Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen,
- sonstige Nichtwohngebäude.

Anmerkung

(1) Die Definition der Nutzfläche ist an die Klassifikation der Bauwerke (CC) angepasst, die wiederum Bezug nimmt auf die "Statistical Standards and Studies" Nr. 40 der Vereinten Nationen, New York 1987 und die "Statistical Standards and Studies" Nr. 43 der Vereinten Nationen, New York 1994.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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