Definition: Einstellungskosten

Kategorie: Arbeitsmarkt

Dabei handelt es sich um Beträge, die bei Einstellungen an Unternehmensberatungen, für Stellenangebote in der Presse, als Reisekostenerstattung für Vorstellungsgespräche, als Einrichtungsbeihilfe für neu eingestellte Arbeitnehmer usw. gezahlt werden. Ausgenommen sind laufende Verwaltungskosten (Bürokosten, Gehälter usw.).
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 9
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