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Definition: Bezugsperson - Regionale Volkswirtschaftliche Gesa...
Kategorie: Regionalkonten und -indikatoren
In den ECE/Eurostat-Empfehlungen wird die "Beziehung zur Bezugsperson des privaten Haushalts" als Basisvariable für die Stellung im Haushalt und in der Familie, die Merkmale der Kernfamilien und die Merkmale privater Haushalte betrachtet. Alle anderen Variablen dieses Gebiets sind daraus abgeleitet. Aus diesem Grund wird in den Empfehlungen betont, dass "die Auswahl der einen Bezugsperson in einem Haushalt, der alle anderen Personen in dem Haushalt unterstehen oder bezüglich selbiger sie ihr Verhältnis bestimmen, sorgfältig bedacht werden muss." Es wird eine Reihe von Kriterien für die Auswahl angeboten, mit der "die verwandtschaftlichen Beziehungen am besten dargestellt werden können." Den Ländern verbleibt trotzdem noch ein gewisser Spielraum, der besonders zum Verhältnis zwischen den beiden Teilen eines Paares zum Tragen kommt.
Quelle:
Eurostat, "Leitlinien und Tabellenprogramm für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen im Jahre 2001, Vol. 2: Tabellenprogramm", Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 1999
Eurostat, "Leitlinien und Tabellenprogramm für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen im Jahre 2001, Vol. 2: Tabellenprogramm", Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 1999
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