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Definition: Belastung
Kategorie: Statistisches Konzept
Administrative Belastungen für die Unternehmen gelten als Hindernis für deren Wettbewerbsfähigkeit. Sie ergeben sich bei allen verwaltungstechnischen Anforderungen. Zu den administrativen Belastungen gehören Anfragen der Nationalen Statistischen Ämter und anderer für die Erhebung von statistischen Daten zuständiger staatlicher Stellen. Bei der Betrachtung der statistischen Belastung eines Unternehmens ist die Unterscheidung zwischen den Termini "Last" und "Belastung" zweckmäßig. Die Nettobelastung durch eine Erhebung läßt sich wie folgt definieren: + Zusatzkosten für die Unternehmen aufgrund ihrer Teilnahme an der Erhebung (Last) - Wert der Statistik für die Unternehmen (Nutzen) = Nettobelastung In der Praxis jedoch richtet sich die Einschätzung, ob ein Unternehmen eine Erhebung als Belastung empfindet, von dessen subjektiver Wahrnehmung ab, die nicht den tatsächlich anfallenden Kosten und dem tatsächlichen Nutzen entsprechen muß. Daher gilt: + Wahrgenommene Last - Wahrgenommener Nutzen = Wahrgenommene Belastung
Quelle:
Statistical burden on businesses, Andrew Machin, ONS, London, Juni 1995 (inoffizielle Übersetzung)
Statistical burden on businesses, Andrew Machin, ONS, London, Juni 1995 (inoffizielle Übersetzung)
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