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Definition: Holzentnahme
Kategorie: Forstwirtschaft
Volumen sämtlicher lebender wie abgestorbener Bäume, die gefällt und aus dem Wald, von den sonstigen Flächen mit Bäumen und Sträuchern oder anderen Einschlagorten entnommen werden. Dazu gehören auch natürliche Verluste, die genutzt (d. h. geerntet) werden, Holz, das in einem früheren Zeitraum eingeschlagen wurde und erst während des Jahres vom Einschlagort entnommen wird, Einschläge von Nichtstammholz wie Stock- und Stubbenholz sowie Astholz (sofern geerntet) und Entnahme von Bäumen, die infolge natürlicher Ursachen wie Feuer, Windwurf, Insektenbefall und Krankheiten abgestorben sind oder beschädigt wurden (d. h. natürliche Verluste). Dazu zählen nicht Rinde und sonstige Nicht-Holz-Biomasse sowie Holz, das nicht entnommen wird, z. B. Stock- und Stubbenholz, Ast- und Kronenholz (sofern dieses nicht geerntet wird) sowie Ernterückstände (Ernteabfälle). Angabe in Festmeter ohne Rinde. Ist das Volumen mit Rinde gemessen, muss eine Anpassung nach unten erfolgen, d. h. ein entsprechender Schätzwert ermittelt werden.
Quelle:
United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO), Europäische Kommission (Eurostat), International Tropical Timber Organization (ITTO), Gemeinsamer Fragebogen zum Forstsektor (2010), Definitionen
United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO), Europäische Kommission (Eurostat), International Tropical Timber Organization (ITTO), Gemeinsamer Fragebogen zum Forstsektor (2010), Definitionen
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