Definition: Holzentnahme für wirtschaftliche Nutzung

Kategorie: Forstwirtschaft

Jährliche Holzentnahme, die dem Eigentümer des Waldes, der von sonstigen Flächen mit Bäumen und Sträuchern oder von Bäumen außerhalb des Waldes Einnahmen erbringt.Einschließlich der Entnahme von Holz, das nach Weiterverarbeitung beispielsweise zu Schnittholz, Zäunen oder Baumaterial für den Eigenverbrauch bestimmt ist.Ohne Entnahme von Holz zum direkten Eigenverbrauch, beispielsweise als Brennholz.
Quelle:
Begriffe und Definitionen - UN-ECE/FAO- Weltwalderhebung in den gemäßigten und nördlichen Klimazonen 2000, Vereinte Nationen, Juli 1997
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