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Definition: Kreditrückzahlungen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Hierzu gehören tatsächliche Kreditrückzahlungen und unterstellte Rückzahlungen im Zusammenhang mit einer Schuldenaufhebung. Schuldenaufhebungen werden in den meisten Fällen als Transaktionen mit F.4 gebucht; die gegenüberstehende Buchung ist in der Regel ein Vermögenstransfer seitens des Staates - D.99 - (außer bei unmittelbar bevorstehenden Privatisierungen: hier gehört die Gegenbuchung in F.5 - Anteilsrechte). In einigen Fällen werden Schuldabschreibungen in K.12 (Neuzuordnungen) oder K.10 (Sonstige Volumenänderungen) gebucht, wenn die Abschreibung in Zusammenhang mit der Öffnung oder Schließung von Einheiten oder mit signifikanten Änderungen in Struktur und Aufgaben der Einheiten steht.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.1
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.1
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