Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Zugmaschine
Kategorie: Verkehr
Straßenkraftfahrzeug ausschließlich oder vorrangig zum Ziehen von nichtmotorisierten Anhängern, insbesondere Sattelaufliegern, auf der Straße. Anmerkung: Ackerschlepper sind ausgeschlossen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Erstellt:
Letztes Update: