Definition: Zugmaschine

Kategorie: Verkehr

Straßenkraftfahrzeug ausschließlich oder vorrangig zum Ziehen von nichtmotorisierten Anhängern, insbesondere Sattelaufliegern, auf der Straße.

Anmerkung: Ackerschlepper sind ausgeschlossen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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