Definition: Eingeschiffter Schiffspassagier

Kategorie: Verkehr

Passagier, der an Bord eines seetüchtigen Schiffs geht, um mit diesem befördert zu werden.

Anmerkung: Der Transfer von einem seetüchtigen Schiff zu einem anderen wird als Einschiffen nach dem Ausschiffen angesehen.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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