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Definition: Eingeschiffter Schiffspassagier
Kategorie: Verkehr
Passagier, der an Bord eines seetüchtigen Schiffs geht, um mit diesem befördert zu werden. Anmerkung: Der Transfer von einem seetüchtigen Schiff zu einem anderen wird als Einschiffen nach dem Ausschiffen angesehen.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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