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Definition: Kurzzeitmigrant
Kategorie: Bevölkerungsstatistik
Eine Person, die für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, jedoch weniger als einem Jahr (12 Monate) in ein Land geht, das nicht das Land ihres üblichen Aufenthaltsortes ist, ausgenommen die Fälle, in denen der Aufenthalt in diesem Land der Erholung, dem Urlaub, dem Besuch von Freunden und Verwandten, geschäftlichen Zwecken, medizinischer Behandlung oder religiöser Pilgerfahrt dient. Im Sinne der internationalen Migrationsstatistik wird bei Kurzzeitmigranten das Zielland während des Zeitraums, den sie dort verbringen, als das Land des üblichen Aufenthaltsortes betrachtet.
Quelle:
Eurostat-Glossar Bevölkerungsstatistik, Ausgabe 2000
Eurostat-Glossar Bevölkerungsstatistik, Ausgabe 2000
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