Definition: Kurzfristige Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und...

Kategorie: SNA 1993

Kurzfristige Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate sind Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate, deren ursprüngliche Laufzeit höchstens ein Jahr beträgt; damit den in der Praxis zwischen den verschiedenen Ländern bestehenden Unterschieden Rechnung getragen wird, können kurzfristige Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate jedoch als Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens zwei Jahren definiert werden.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, (AF.31) - Anhang zu Kapitel XIII
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