Definition: Kurzarbeit aus technischen oder wirtschaftlichen G...

Kategorie: Sozialstatistik

Dies umfasst Schwierigkeiten wie zum Beispiel Betriebsstörungen oder Materialknappheit (siehe auch "Arbeitsstreitigkeiten"). Im Gegensatz zu vorübergehend entlassenen Arbeitnehmern behalten Kurzarbeiter aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine formale Bindung an ihren Arbeitsplatz bei, diese formale Bindung ist vor dem Hintergrund der nationalen Gegebenheiten in Übereinstimmung mit mindestens einem der nachstehenden Kriterien festzulegen:
(i) Lohn- und Gehaltsfortzahlung;
(ii) die Zusage, nach dem Ende der Ausnahmesituation an den Arbeitsplatz zurückzukehren, bzw. Vereinbarung über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit;
(iii) die verstrichene Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz, die immer dann, wenn sie erheblich wird, die Dauer sein kann, während der Arbeitnehmer eine Vergütung erhalten, ohne verpflichtet zu sein, andere Beschäftigungen anzunehmen.
Quelle:
Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 69
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