Definition: Besondere Warenbewegungen

Kategorie: Außenhandel

Besondere Warenbewegungen liegen vor, wenn sie erhebliche Besonderheiten hinsichtlich der Interpretation der Information aufweisen, die entweder mit der Bewegung als solcher, mit der Art der Waren, mit der zu der Warenbewegung führenden Transaktion oder mit dem Ausführer oder Einführer der Waren zusammenhängen.

Die besonderen Warenbewegungen betreffen insbesondere militärische Güter, Schiffe und Luftfahrzeuge, Meereserzeugnisse, ausländische und nationale Streitkräfte, vollständige Fabrikationsanlagen, Teilsendungen, Betriebsstoffe für Schiffe und Luftfahrzeuge, anderen Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf, Hochseeanlagen usw..
Quelle:
Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 8.
Erstellt:
Letztes Update: