Definition: Erwerbstätigkeit

Kategorie: Sozialstatistik

Harmonisierung der empfohlenen Schlüsseleinheiten, -variablen und -klassifikationen, Ausgabe 2000
Die Klassifikation nach der Stellung im Beruf bezieht sich auf den Hauptberuf einer Person. Die Klassifikation besteht aus zwei Kategorien:
1.Arbeitnehmer
2.Selbständige
Mithelfende Familienangehörige werden als Selbständige eingestuft. Es ist für viele Zwecke von Interesse, mithelfende Familienangehörige gesondert zu erfassen. In Aggregationen werden sie den Selbständigen zugerechnet. Die Definition basiert auf dem ILO-Beschluß zur internationalen Klassifikation der Stellung im Beruf. Auch wie das ESVG 1995 die Stellung im Beruf definiert, ist von Bedeutung. Die Kategorien werden anhand des wirtschaftlichen Risikos und der Art der Befugnisse unterschieden, die der (explizite oder implizite) Vertrag den Stelleninhabern verleiht oder denen er sie unterstellt. 

Arbeitskräfteerhebung, 1998:
Die möglichen Werte, die eine Variable einnehmen können, sind wie folgt aufgeteilt:
 - 1. Selbständige
 - 2. Selbständige ohne Arbeitnehmer
 - 3. Arbeitnehmer
 - 4. Mithelfende Familienangehörige
 - 5. Nicht anwendbar
Quelle:
Harmonisierung der empfohlenen Schlüsseleinheiten, -variablen und -klassifikationen, Ausgabe 2000, S.14 Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 68
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