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Definition: Bestände
Kategorie: Landwirtschaft
Die "Bestandsänderung" entspricht der Entwicklung der Bestände im Laufe des Bezugszeitraums, d.h. Endbestand - Anfangsbestand. Man versteht unter: - Anfangsbestand: die nicht verwendeten, aber gelagerten Mengen, die am ersten Tag des Bezugszeitraums bestehen und aus dem (oder den) vorhergehenden Bezugszeitraum(-zeiträumen) stammen. - Endbestand: die gespeicherten Mengen, die am letzten Tag des Zeitraums bestehen. Das schließt ein: - die Bestände bei der Produktion, auf der Ebene der nationalen Landwirtschaft, - die Marktbestände, auf der Ebene der Großhandelsunternehmen, der Importeure und/oder der Exporteure und der verarbeitenden Unternehmen, - die öffentlichen Bestände, Interventions- und Sicherheitsbestände. Das schließt die Bestände auf der Ebene des Einzelhandels und der Privathaushalte (in den verschiedenen inländischen Verwendungen eingeschlossen) aus. Es werden die Bestände berücksichtigt, die sich tatsächlich in der Referenzzone befinden. Die Bestände werden am Bauernhof und auf dem Markt erfaßt. Die Bestände bei Einzelhändlern und in den Haushalten werden ausgeschlossen. Die Bestände von Produkten der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe werden in Kornäquivalent bewertet. Der Posten "Bestände" umfaßt: -Bestände am Bauernhof (ausschließlich Korn), -Bestände der Sammel-, Interventions- oder Lagerorganisationen, -Bestände im Großhandel: Importeure, Exporteure, Lagerhäuser, Handel, -Bestände bei den Saatgutorganisationen (ausschließlich Korn), -Bestände für die Denaturierung (ausschließlich Korn), -Bestände der Verarbeitungsbetriebe: Mehlfabriken, Mühlen, Grießhersteller, Hersteller von Viehfutter, Stärkefabriken, Lebensmittelindustrie, andere Verarbeitungsindustrien, -Regierungs- und strategische Bestände (zur Information). Um Doppelbuchungen mit den Produktionsdaten zu vermeiden, betreffen die anfänglichen Bestände nur das Korn, das aus den vorhergehenden Geschäftsjahren stammt (siehe Posten "verwendbare Produktion").
Quelle:
Leitfaden (wird überarbeitet) für die Erstellung der Versorgungsbilanzen -allgemeine Anmerkungen, Konzepte -, Dok. E/V/001 DE rev. 1, p.2-3
Leitfaden (wird überarbeitet) für die Erstellung der Versorgungsbilanzen -allgemeine Anmerkungen, Konzepte -, Dok. E/V/001 DE rev. 1, p.2-3
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