Definition: Zulieferbeziehung

Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik

Zwischen zwei Unternehmen besteht immer dann eine Zulieferbeziehung, wenn die Bedingungen A und B gleichzeitig erfüllt sind:
A. Das als Abnehmer auftretende Unternehmen, der sogenannte Auftraggeber, ist insofern am Entwurf des Produkts beteiligt, als es dem als Lieferant auftretenden Unternehmen, dem sogenannten Auftragnehmer oder Zulieferer, alle oder einen Teil der technischen Spezifikationen für das in Auftrag gegebene Produkt vorgibt und/oder ihm das Ausgangsmaterial liefert.
B. Das als Abnehmer auftretende Unternehmen verkauft das in Auftrag gegebene Produkt entweder als solches oder als Teil eines anderen Produkts und übernimmt die Gewährleistungspflicht für das Produkt.
Anmerkungen: Die alleinige Vorgabe einer Farbe, Größe oder Katalognummer ist keine technische Spezifikation. Die Fertigung nach Maß alleine bedeutet noch nicht, daß eine Zulieferbeziehung vorliegt.
Quelle:
Auszug aus den Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (23 11 0).
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